EASY PASS

Allgemeine Voraussetzung für alle Teilnehmenden von EasyPASS ist der Grenzübertritt mit einem gültigen elektronischen Reisepass. Der Zutritt in das eGate erfolgt nur durch Auflage eines elektronischen Reisepasses sowie erfolgreiche Prüfung der Zutrittsvoraussetzungen. Deutsche Staatsangehörige können hierfür auch den elektronischen deutschen Personalausweis nutzen.

Symbol elektronischer Reisepass und Personalausweis

Mit der Auflage des elektronischen Reisepasses wird die Prüfung der nachfolgenden Zutrittsvoraussetzungen automatisiert durchgeführt.
Die erfolgreiche Prüfung der Zugehörigkeit zu einer der Nutzergruppen erlaubt den Zutritt in das eGate.

a) EU/EWR/CH

  • gültiger elektronischer Reisepass eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz
  • mindestens 12 Jahre alt beim Grenzübertritt

Hinweisschild für Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz

b) EasyPASS-RTP

  • gültiger elektronischer Reisepass aus den Vereinigten Staaten von Amerika, der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China, der Republik Korea oder von Taiwan
  • gültige EasyPASS-RTP Registrierung
  • mindestens 18 Jahre alt beim Grenzübertritt

c) Inhaber deutscher Aufenthaltstitel

  • gültiger elektronischer Reisepass (alle Staaten)
  • im Besitz eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels oder deutschen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (nur bei der Ausreise mit EasyPASS nutzbar)
  • mindestens 12 Jahre alt beim Grenzübertritt

Hinweisschild für Inhaber eines Deutschen Aufenthaltstitels

Achtung: Der deutsche Personalausweis wird im Zielland als Einreisedokument gegebenenfalls nicht ausreichend anerkannt. Informieren Sie sich am besten vor Ihrer Abreise bei der jeweiligen Auslandsvertretung oder im Webauftritt des Auswärtigen Amtes.

Logo Fonds für die innere Sicherheit der EU

© Bundespolizei 2016-2024. Alle Rechte vorbehalten.