EASY PASS

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Woran erkenne ich einen elektronischen Reisepass beziehungsweise den neuen deutschen Personalausweis?

Seit dem 1. November 2005 gibt es in Deutschland den elektronischen Reisepass (ePass). Alle Reisepässe, die ab diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, sind somit elektronische Reisepässe. Sie erkennen einen ePass ganz einfach an folgendem Symbol:

ePass-Symbol

Den elektronischen Personalausweis im Scheckkartenformat hat die Bundesregierung am 1. November 2010 eingeführt. Er ist an folgendem Symbol leicht zu erkennen:

Symbol für den neuen Personalausweis mit Chip

Wird das Gesichtsbild bei der Grenzkontrolle auch für Fahndungszwecke genutzt?

Nein. Wie im Passgesetz festgelegt, dient die biometrische Gesichtserkennung bei der Passkontrolle ausschließlich dem Zweck, eine Person anhand ihres im Chip des Reisepasses gespeicherten Lichtbildes zu identifizieren.

Bestehen gesundheitliche Risiken?

Nein. Die Erfassung des Live-Bildes entspricht dem Fotografieren mit einer Digitalkamera und ist daher vollkommen unbedenklich.

Entstehen Kosten?

Nein. Die Teilnahme an EasyPASS und EasyPASS-RTP ist für Sie kostenfrei.

Warum werde ich an EasyPASS trotz deutschem Aufenthaltstitel abgewiesen?

Prüfen Sie zunächst, ob Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Im Besitz eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels (zum Beispiel: Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis) oder Visums für den längerfristigen Aufenthalt (letzteres nur für die Ausreisekontrolle möglich)?
  • Gültigen elektronischen Reisepass an dem eGate aufgelegt? (Prüfung der Zugangsvoraussetzung nur anhand des elektronischen Reisepasses möglich; den Aufenthaltstitel/das Visum nicht auflegen!)
  • Mindestens 12 Jahre alt?
  • Korrekte Auflage des elektronischen Reisepasses?

Haben Sie diese Voraussetzungen erfüllt und wurden dennoch abgewiesen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde und lassen Ihren Datenbestand prüfen, ob Ihre Personaldaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum etc.), Ihr aktueller elektronischer Reisepass sowie Ihr aktueller Aufenthaltstitel/Visum korrekt im Ausländerzentralregister eingegeben wurden.

Weitere, mögliche Ursachen (abhängig vom Austellerstaat):
Deutschland kann und darf den im Reisepass integrierten Chip nicht auslesen.
Auf dem im Reisepass integrierten Chip ist kein biometrisches Foto hinterlegt.

Mit welchen Aufenthaltstiteln kann ich EasyPASS nutzen?

Sie können EasyPASS nutzen, wenn Sie über einen deutschen Aufenthaltstitel verfügen.
Dies kann eine „Aufenthaltserlaubnis“, eine „Blaue Karte EU“, eine „ICT-Karte“ oder eine „Mobiler-ICT-Karte“, eine „Niederlassungserlaubnis“, eine „Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU“, eine „Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern“, eine „Daueraufenthaltskarte“ oder ein „Aufenthaltsdokument-GB“ sein.

Was mache ich, wenn ich kein elektronisches Reisedokument besitze oder EasyPASS nicht nutzen möchte?

Alternativ zu EasyPASS können Sie nach wie vor die herkömmlichen, manuellen Grenzkontrollen passieren.

Welche Daten werden bei der automatisierten Grenzkontrolle erhoben?

Wie bei der herkömmlichen Grenzkontrolle erfasst das Lesegerät ausschließlich die Daten des genutzten Reisedokumentes, um

  • die Nutzungsberechtigung zu prüfen: gültiges elektronisches Reisedokument plus

    1. Staatsangehörigkeit EU/EWR/CH sowie 12 Jahre und älter oder
    2. Staatsangehörigkeit USA, Hong Kong, Republik Korea, Taiwan sowie 18 Jahre und älter oder
    3. Alle Staatsangehörigkeiten sowie gültiger deutscher Aufenthaltstitel bzw. deutsches Visum für den langfristigen Aufenthalt (Visum nur für die Ausreise) - im Ausländerzentralregister durch die Ausländerbehörde eingetragen sowie 12 Jahre und älter
  • die Informationen gemäß des Schengener Grenzkodexes mit polizeilichen Datenbanken abzugleichen und
  • einen 1:1-Abgleich des Livebildes mit dem im Chip gespeicherten biometrischen Lichtbild vorzunehmen.

Im Rahmen der Kontrolle mit EasyPASS werden die erhobenen Daten für 48 Stunden gespeichert. Im Rahmen polizeilicher Feststellungen kann die Speicherdauer auf maximal 30 Tage manuell verlängert werden.

Während der Registrierung bei Easypass-RTP werden die personen- und passbezogenen Daten des Antragstellers gespeichert.

Werden mit EasyPASS auch die Ein- und Ausreisedaten von Personen gespeichert?

Die im Rahmen der Kontrolle mit EasyPASS erhobenen Daten werden für 48 Stunden gespeichert. Im Rahmen polizeilicher Feststellungen kann die Speicherdauer auf maximal 30 Tage manuell verlängert werden.

Warum Gesichtserkennung und nicht Fingerabdruckerkennung?

Die Gesichtserkennung hat sich als zuverlässig erwiesen. Zudem ist das Gesichtsbild bereits im Chip des biometrischen Reisepasses und des elektronischen Personalausweises gespeichert. Die Fingerabdrücke werden erst seit November 2007 im Chip der Reisepässe gespeichert.

Was versteht man unter Biometrie?

EasyPASS nutzt das Verfahren der biometrischen Gesichtserkennung. Dabei nimmt eine Kamera das Gesicht einer Person auf, berechnet seine charakteristischen Eigenschaften – und identifiziert es somit, unterscheidet es also von den Gesichtern anderer Personen.

Welche Staatsangehörigen können EasyPASS nutzen?

  • Staatsangehörige der Europäischen Union:
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • Staatsangehhörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten):
    Island, Liechtenstein, Norwegen
  • Staatsangehörige der Schweiz
  • Drittstaatangehörige, die im Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels oder deutschen Visums für den langfristigen Aufenthalt (Visum nur für Ausreise) sind
  • Zusätzlich können folgende Drittstaatsangehörige (nach erfolgreicher Registrierung in EasyPASS-RTP) das System nutzen:

    • Vereinigte Staaten von Amerika
    • Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China
    • Republik Korea
    • Taiwan

Wie funktioniert die biometrische Gesichtserkennung?

Ein Programm ermittelt die digitalen Daten des Livebildes, vergleicht sie mit den gespeicherten Daten auf dem Chip und kann so feststellen, ob die Gesichter auf den Bildern in den individuellen Merkmalen übereinstimmen.

Was muss ich bei der Grenzkontrolle mit EasyPASS beachten?

EasyPASS zu nutzen ist ganz einfach: Sollten Sie eine Kopfbedeckung, Sonnenbrille oder zum Beispiel einen Mund-Nasen-Schutz tragen, setzen Sie diese bitte vorher ab. Legen Sie den elektronischen Reisepass mit der Lichtbildseite auf das Dokumentenlesegerät und drücken Sie die untere Hälfte des Reisepasses ebenfalls an den Eingangskiosk. EasyPASS scannt daraufhin die Daten auf dem Dokument und öffnet anschließend die Schleusentür.

Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger können Sie ebenfalls den elektronischen deutschen Personalausweis im Scheckkartenformat verwenden. Betreten Sie nun die Schleuse und gehen Sie soweit vor, dass die in der Ausgangstür abgebildeten Silhouetten annähernd deckungsgleich sind. Blicken Sie dabei geradeaus, damit die in der Ausgangstür befindliche Kamera die Gesichtsbildverifikation prüfen und durchführen kann.

Erscheint ausschließlich ein grüner Pfeil, können Sie ohne weitere Kontrolle passieren. Wird Ihnen ein Polizeibeamter angezeigt, begeben Sie sich bitte zur Nachkontrolle.

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