EASY PASS

Welche Daten werden bei der automatisierten Grenzkontrolle erhoben?

Wie bei der herkömmlichen Grenzkontrolle erfasst das Lesegerät ausschließlich die Daten des genutzten Reisedokumentes, um

  • die Nutzungsberechtigung zu prüfen: gültiges elektronisches Reisedokument plus

    1. Staatsangehörigkeit EU/EWR/CH sowie 12 Jahre und älter oder
    2. Staatsangehörigkeit USA, Hong Kong, Republik Korea, Taiwan sowie 18 Jahre und älter oder
    3. Alle Staatsangehörigkeiten sowie gültiger deutscher Aufenthaltstitel bzw. deutsches Visum für den langfristigen Aufenthalt (Visum nur für die Ausreise) - im Ausländerzentralregister durch die Ausländerbehörde eingetragen sowie 12 Jahre und älter
  • die Informationen gemäß des Schengener Grenzkodexes mit polizeilichen Datenbanken abzugleichen und
  • einen 1:1-Abgleich des Livebildes mit dem im Chip gespeicherten biometrischen Lichtbild vorzunehmen.

Im Rahmen der Kontrolle mit EasyPASS werden die erhobenen Daten für 48 Stunden gespeichert. Im Rahmen polizeilicher Feststellungen kann die Speicherdauer auf maximal 30 Tage manuell verlängert werden.

Während der Registrierung bei Easypass-RTP werden die personen- und passbezogenen Daten des Antragstellers gespeichert.

Zusatzinformationen

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