EASY PASS

+++++ Achtung – wichtiger Hinweis +++++
Mit der Einführung des Entry/Exit Systems (EES) der Europäischen Union ändern sich die Rahmenbedingungen für das EasyPASS-Registered Traveller Programme (RTP). Deshalb ist zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich eine Neuregistrierung der bisherigen Teilnehmenden notwendig.
Teilnehmende aus der Republik Korea und Taiwan sind hiervon ausgenommen, da die Gegenseitigkeitsvereinbarungen sowie die Teilnahmeprüfungen entsprechende Inhalte bereits berücksichtigen. Teilnehmende der Vereinigten Staaten von Amerika und der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China können sich bereits ab dem 3. Juli 2023 in einem Registrierungsbüro der Bundespolizei an den EasyPASS-Standorten neu registrieren. Dadurch können die Vorzüge von EasyPASS-RTP ohne Unterbrechung mit Einführung des EES weiter genutzt werden.

Was ist EasyPASS-RTP?

EasyPASS-Registered Traveller Programme (RTP) ermöglicht es, EasyPASS als einfache, schnelle und bequeme Alternative zur herkömmlichen Grenzkontrolle zu nutzen. Hierzu wird ein elektronischer Reisepass aus einem Land, mit dem eine Gegenseitigkeitserklärung zur Nutzung automatisierter Grenzkontrollverfahren geschlossen wurde, benötigt.

Die hierfür erforderlichen Kooperationsvereinbarungen hat die Bundesrepublik Deutschland mit den Vereinigten Staaten von Amerika, der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China, der Republik Korea und Taiwan geschlossen.

EasyPASS-RTP richtet sich vor allem an Vielreisende. Die Teilnahme an EasyPASS-RTP ist kostenfrei. Voraussetzung ist eine vorherige Überprüfung und Registrierung in einem Servicebüro der Bundespolizei.

Die Nutzung von EasyPASS durch RTP-Teilnehmende ist ab 18 Jahren möglich.

Registrierung

Die Registrierung für EasyPASS-RTP ist nur in den Servicebüros der Bundespolizei an den EasyPASS-Standorten möglich.

In der Regel kann die Registrierung in den Servicebüros ohne Voranmeldung innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Dort werden Sie über die Anmeldeformalitäten und die Datenschutzbedingungen informiert.

Nachdem Sie einen Fragebogen ausgefüllt und eine Einwilligungserklärung unterzeichnet haben, in der Sie Ihr Einverständnis zur freiwilligen Teilnahme an EasyPASS-RTP und zur Datenspeicherung bestätigen, überprüft die Bundespolizei Ihre Angaben und entscheidet über die Teilnahme. Die RTP-Teilnahme ist auf die Dauer der Gültigkeit des elektronischen Reisepasses beschränkt. Eine Neuregistrierung mit einem neuen Reisepass ist möglich.

Die Überprüfung im Rahmen der Registrierung ist inhaltlich vergleichbar mit der herkömmlichen Grenzkontrolle. Unter anderem wird Ihr Reisedokument auf Gültigkeit und Echtheit geprüft, sowie polizeiliche Informationssysteme abgefragt.

Sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen, werden Ihre persönlichen Daten in der EasyPASS-RTP-Datenbank der Bundespolizei gespeichert.

Im Anschluss an die erfolgreiche Registrierung erhalten Sie eine Ausführung Ihrer Einwilligungserklärung. EasyPASS können Sie umgehend nutzen.

Die Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich und können diese zur Vereinfachung und Beschleunigung der Registrierung bereits vorausgefüllt mitbringen.

eGate-Nutzung

An den Flughäfen, die mit EasyPASS ausgestattet sind, finden Sie Symbole, die Sie zu dem automatisierten Grenzkontrollsystem leiten. Beispielsweise:

EasyPASS-Logo

Legen Sie Ihren Reisepass mit der Datenseite auf das Dokumentenlesegerät am Eingangskiosk. Drücken Sie dabei die zweite Passhälfte an den Eingangskiosk.

Prozedere am Dokumentenlesegerät

Nachdem die Zugangsvoraussetzungen (ab 18 Jahre, gültiger elektronischer Reisepass, gültige RTP-Registrierung) überprüft wurden, öffnet sich die Eingangstür.

Im eGate blicken Sie direkt in die Kamera, die sich in dem Monitor in der Ausgangstüre befindet. Das System vergleicht Ihr Livebild mit den Daten Ihres elektronischen Reisepasses.

Nach der erfolgreichen Verifikation erscheint das Symbol zur Ausleitung und Stempelung. Warten Sie, bis die Kontrollbeamtin oder der Kontrollbeamte die Tür öffnet.

Anschließend begeben Sie sich zum Grenzkontrollschalter direkt hinter den eGates. Dort werden Sie noch einmal kurz befragt und erhalten Ihren Ein- oder Ausreisestempel. Danach ist der Grenzkontrollprozess abgeschlossen.

Kooperationen

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit verschiedenen Ländern Absprachen zur gegenseitigen Nutzung von automatisierten Grenzkontrollverfahren geschlossen. Auf Grundlage der Vereinbarungen haben deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit, sich für das jeweilige Partnerprogramm zu bewerben.

USA:
Die United States Customs and Border Protection (CBP) bietet deutschen Staatsangehörigen die Teilnahme am Programm für registrierte Reisende Global Entry (GE) an. Nach erfolgter Anmeldung bei der CBP wird für jeden GE-Account unter anderem eine PASSID erzeugt. Die zugewiesene PASSID ist anschließend vom Antragsteller bei Bundespolizei anzugeben um die obligatorische Vorprüfung (so genannter "Pre-Check") in einem Registrierungsbüro der Bundespolizei durchführen zu lassen.
Die Vorprüfung deutscher Global Entry-Teilnehmer ist nur vor Ort, bei der Bundespolizei an den EasyPASS-Standorten möglich.

Über nachfolgende Links gelangen sie zu weiterführenden Informationen zu Global Entry:

https://www.cbp.gov/travel/trusted-traveler-programs/global-entry
https://www.cbp.gov/travel/trusted-traveler-programs/global-entry/frequently-asked-questions

Hongkong:
Deutsche Staatsangehörige können in Hongkong das automatisierte Grenzkontrollverfahren "e-Channel" nutzen. Hierfür genügt eine einmalige Registrierung am Hongkong International Airport oder dem Macau Ferry Terminal.

Nähere Informationen zur Anmeldung, Verfügbarkeit sowie FAQs finden Sie hier:

http://www.immd.gov.hk/eng/services/echannel_visitors.html#germany

Republik Korea:
Deutsche Staatsangehörige können sich für den "Smart Entry Service" am internationalen Flughafen "Incheon Gukje Gonghang" registrieren und die dortigen eGates unter bestimmten Voraussetzungen zur Ein- und Ausreise nutzen. Die einmalige Registrierung für die Dauer der Gültigkeit des Reisepasses schließt die Fertigung eines Fotos sowie die Abnahme der Fingerabdrücke in der Registrierungsstelle ein und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.

Weitere Details und das Antragsformular finden Sie unter:
http://www.ses.go.kr/ses/main_en.ses

Taiwan:
Deutsche Staatsangehörige können sich für die automatisierte Grenzkontrolle in Taiwan registrieren und die dortigen NIA eGates unter bestimmten Voraussetzungen (elektronischer Reisepass länger als 6 Monate gültig, volljährig, mindestens 140 Zentimeter groß sowie keine Eintragungen in den polizeilichen Datenbanken Taiwans) für die Ein- und Ausreise anlässlich eines Kurzaufenthalts nutzen.

Die Registrierung deutscher Interessenten erfolgt in Registrierungsbüros in Taiwan. Die Standorte sind unter folgendem Link abrufbar:

https://egate.immigration.gov.tw/egate-frontend/home/select

Anfragen im Zusammenhang mit der Registrierung oder Nutzung der NIA eGates können unter dem nachfolgenden Link gestellt werden:

https://bossmail.immigration.gov.tw/mail-box/mailindexEN.jsp

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